Entsorgungsfachbetrieb
Ablauf der Zertifizierung
Ablauf Verfahren zur Prüfung zum zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb:
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Angebot
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Auftrag
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Einleitung Benehmensverfahren (Bei Erstzertifizierung ist eine Vorprüfung mit Bericht vorgeschrieben)
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Zustimmungsbescheid von der Landesbehörde mit Gebührenbescheid durch die Landesbehörde
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Prüfung
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Stufe 1 Einreichung der Unterlagen durch das Unternehmen
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Stufe 2 Durchführung der Prüfung vor Ort mit Stichprobenkontrollen durch einen zugelassenen Sachverständigen
Nach bestandener Entsorgungsfachbetriebeprüfung wird ein Zertifikat durch die PZERT GmbH ausgestellt. Das Zertifikat hat eine Laufzeit von 18 Monaten. Es muss aber nach 12 Monaten überwacht werden. Die jährliche Wiederholungsprüfung ist monatsgenau nach 12 Monaten durchzuführen.
Bei festgestellten Abweichungen hat das Unternehmen 3 Monate Zeit die Nachweise zur Behebung der Abweichungen zu erbringen.
Werden die Abweichungen nicht behoben, kann auch kein Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb ausgestellt werden.
Die PZERT bietet eine Lerneinheit für das Benehmensverfahren und die Vorprüfung an.
Entsorgungsfachbetrieb
Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
Wie prüfen und zertifizieren auf Grundlage der Entsorgungsfachbetriebeverordnung folgende abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten.
Sammeln von Abfällen
Bei der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit Sammeln wird unterschieden nach Holsystem und Bringsystem.
Beim Holsystem sammelt das Entsorgungsunternehmen gleichartige Abfälle an den Anfallstellen auf einer Tour ein. Die Abfälle werden in einem gemeinsamen Behältnis gesammelt.
Für das Sammeln von Abfällen im Holsystem ist eine Anzeige nach §53 KrWG erforderlich.
Vorn und Hinten ist das Fahrzeug während des Beförderungsvorgangs mit einem geöffneten A-Schild zu kennzeichnen.
Beispiele:
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Sammlung von Siedlungsabfällen bei privaten Haushaltungen
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Straßensammlung Schrott und Metalle
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Papiersammlung
Beim Bringsystem bringt der Abfallerzeuger seinen Abfall an eine Sammelstelle und verbringt ihn in ein vorhandenes Sammelbehältnis.
Beispiel:
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Wertstoffhof
Die abfallwirtschaftliche Tätigkeit Sammeln zeichnet sich dadurch aus, dass der Abfall nicht mehr direkt auf den Abfallerzeuger rückverfolgbar ist, da er Teil eines Gemisches ist, das von unterschiedlichen Abfallerzeugern stammt.
Befördern von Abfällen
Beim Befördern von Abfällen handelt es sich um einen Transportvorgang bei dem Abfälle von einem Ort zu einem anderen Ort verbracht werden. Dies kann auf der Straße, auf der Schiene oder auf den Wasserweg erfolgen.
In der Regel handelt es sich um Abfalltransporte von einem Abfallerzeuger zu einem Abfallentsorger oder Zwischenlager oder bereits gesammelter Abfälle von einem Zwischenlager zu einem Abfallentsorger.
Im Gegensatz zum Sammler führt der Beförderer reine Beförderungsleistungen durch, sammelt also weder Abfälle von verschiedenen Abfallerzeugern und -besitzern noch von verschiedenen Standorten desselben Abfallbesitzers.
Beim Abfalltransport auf der Straße ist das Fahrzeug vorn und hinten mit einem A-Schild zu kennzeichnen.
Lagern von Abfällen
Die Lagerung von Abfällen kann in Behältnissen, Boxen, auf befestigter Fläche, überdacht, in einer Halle oder im Freien erfolgen. Entscheidend ist hierbei der von der zuständigen Behörde erlassene Genehmigungsbescheid.
Die Genehmigung zum Lagern kann eine baurechtliche Genehmigung oder eine bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung sein.
Ein voller Abfallbehälter auf einem zugelassenen Fahrzeug oder Hänger stellt keine Lagerung dar.
Behandeln von Abfällen
Das Behandeln ist eine Tätigkeit, bei der Abfälle durch physikalische (u.a. mechanische, thermische), chemische oder biologische Verfahren oder Verfahrenskombinationen in ihrer Masse bzw. ihrem Volumen und/oder ihrer Schädlichkeit vermindert oder in ihrer Beschaffenheit geändert werden.
Das alleinige Zusammenführen von Abfällen gleicher Art und Zusammensetzung ist kein Behandeln.
Das Behandeln kann auch in mobilen Anlagen erfolgen, die an wechselnden Einsatzorten genutzt werden (z.B. mobile Bauschuttaufbereitungsanlagen).
Die Tätigkeit des Behandelns ist immer ein vorbereitendes Verfahren für die abschließende Verwertung oder Beseitigung von Abfällen (Behandeln zwecks Verwertung oder Behandeln zwecks Beseitigung).
Das Zusammenführen gleicher Abfälle verschiedener Abfallerzeuger in Boxen, Containern oder anderen Behältnissen zum Zweck der Zusammenstellung ausreichend großer Transporteinheiten wird der Tätigkeit des Lagerns zugerechnet.
Verwerten von Abfällen
Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz ist Verwerten jedes Verfahren, als dessen Hauptergebnis die Abfälle innerhalb der Anlage oder in der weiteren Wirtschaft einem sinnvollen Zweck zugeführt werden, indem sie entweder andere Materialien ersetzen, die sonst zur Erfüllung einer bestimmten Funktion verwendet worden wären, oder indem die Abfälle so vorbereitet werden, dass sie diese Funktion erfüllen (Anlage 2 des KrWG enthält eine nicht abschließende Liste von Verwertungsverfahren).
Es wird die stoffliche Verwertung und die energetische Verwertung unterschieden.
Beseitigen von Abfällen
Beseitigung ist eine Tätigkeit, die keine Verwertung ist und die Abfälle unmittelbar und dauerhaft aus dem Wirtschaftskreislauf ausschließt, auch wenn als Nebenfolge Stoffe oder Energie zurückgewonnen werden (Anlage 1 des KrWG enthält eine nicht abschließende Liste von Beseitigungsverfahren).
Deponien im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz sind Beseitigungsanlagen zur Ablagerung von Abfällen oberhalb der Erdoberfläche (oberirdische Deponien) oder unterhalb der Erdoberfläche (Untertagedeponien). Zu den Deponien zählen auch betriebsinterne Abfallbeseitigungsanlagen für die Ablagerung von Abfällen, in denen ein Erzeuger von Abfällen die Abfallbeseitigung am Erzeugungsort vornimmt
Handeln von Abfällen
Handeln ist der Erwerb und Weiterveräußerung von Abfällen in eigener Verantwortung, die gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen (auch wenn diese auf anderweitige Tätigkeiten ausgerichtet sind) erfolgt.
Die Erlangung der tatsächlichen Sachherrschaft über die Abfälle ist hierfür nicht erforderlich.
Makeln von Abfällen
Makler beraten und vermitteln den Kontakt zwischen Nachfragern und Anbietern von abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen und unterstützen entsprechende Vertragsabschlüsse zwischen diesen.
Die Erlangung der tatsächlichen Sachherrschaft über die Abfälle ist hierfür nicht erforderlich.
Die PZERT bietet eine Lerneinheit zu den Anforderungen und der Unterscheidung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten an.
Entsorgungsfachbetrieb
Historie
Am 07.10.1996 trat das Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz in Kraft. Im Rahmen des untergesetzlichen Regelwerkes wurde eine neue Verordnung geschaffen. Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung. Ziel war es und ist es in der Entsorgungsbranche einen Standard zu schaffen.
Wesentliche Inhalte der Entsorgungsfachbetriebeverordnung:
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Es wurde die Prüfung zum Entsorgungsfachbetrieb eingeführt. Diese ist freiwillig. Ein zugelassener Sachverständiger prüft die Vorgaben aus der Entsorgungsfachbetriebeverordnung im Unternehmen. Bei erfolgreicher Prüfung wird das Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb durch die zugelassene Stelle (TÜO) ausgestellt.
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Das verantwortliche Personal des Entsorgungsfachbetriebs muss einen Grundlehrgang Fachkunde Entsorgungsfachbetrieb bei einem zugelassenen Schulungsveranstalter besuchen.
In der Folge muss das verantwortliche Personal des Entsorgungsfachbetriebs alle 2 Jahre (24 Monate) einen Fortbildungslehrgang Fachkunde Entsorgungsfachbetrieb bei einem zugelassenen Schulungsveranstalter besuchen
Im März 1997 wurde die erste erfolgreiche Prüfung zum Entsorgungsfachbetrieb in Deutschland durchgeführt und das erste Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb ausgestellt.
Die PZERT GmbH ist seit dem Jahr 2023 zugelassener Lehrgangsveranstalter für den Grundlehrgang zur Fachkunde Entsorgungsfachbetrieb mit Web-basierten Lerneinheiten.
Entsorgungsfachbetrieb
Die Kompetenz der PZERT GmbH
Die PZERT GmbH ist seit dem Jahr 2007 zugelassene Technische Überwachung Organisation (TÜO) durch das Bundesland Sachsen.
Die PZERT GmbH hat damit die Zulassung und Kompetenz bundesweit Entsorgungsfachbetriebe prüfen zu dürfen und bei erfolgreich absolvierter Prüfung das Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb auszustellen.
Die ersten 5 Sachverständigen zur Prüfung des Entsorgungsfachbetriebs wurden im Frühjahr 1997 offiziell zugelassen.
Dipl.-Ing. Klaus Suhm ist einer dieser 5 Sachverständigen und verfügt über eine Erfahrung von mehr als 2000 Prüfverfahren zum Entsorgungsfachbetrieb (Stand 01.01.2023).
Die PZERT GmbH verfügt aktuell über 9 zugelassene Sachverständige zur Prüfung des Entsorgungsfachbetriebs nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung.
Die Sachverständigen der PZERT GmbH werden ständig weitergebildet um sicherzustellen, dass eine qualitativ hochwertige Prüfung beim Kunden durchgeführt wird.
Die PZERT GmbH ist seit dem Jahr 2023 zugelassener Lehrgangsveranstalter für den Grundlehrgang zur Fachkunde Entsorgungsfachbetrieb mit Web-basierten Lerneinheiten.