top of page
Pzert_back_1_edited.jpg
AuswahlMenü

Entsorgungsfachbetrieb nach Entsorgungsfachbetriebe-verordnung EfbV

Ablauf der Zertifizierung

Benehmensverfahren

Die Kompetenz der PZERT GmbH

Vorbehandlungsanlage nach der Gewerbeabfallverordnung

Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten

Zertifikat Muster

Ablauf der Zertifizierung

Entsorgungsfachbetrieb

Ablauf der Zertifizierung

Ablauf Verfahren zur Prüfung zum zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb:

 

  1. Angebot

  2. Auftrag

  3. Einleitung Benehmensverfahren

  4. Zustimmungsbescheid von der Landesbehörde

  5. Prüfung 

  • Stufe 1 Einreichung der Unterlagen durch das Unternehmen

  • Stufe 2 Durchführung der Prüfung vor Ort mit Stichprobenkontrollen durch einen zugelassenen Sachverständigen

Nach bestandener Entsorgungsfachbetriebeprüfung wird ein Zertifikat durch die PZERT GmbH ausgestellt. Das Zertifikat hat eine Laufzeit von 18 Monaten. Es muss aber nach 12 Monaten überwacht werden. Die jährliche Wiederholungsprüfung ist monatsgenau nach 12 Monaten durchzuführen.

Bei festgestellten Abweichungen hat das Unternehmen 3 Monate Zeit die Nachweise zur Behebung der Abweichungen zu erbringen.

 

Werden die Abweichungen nicht behoben, kann auch kein Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb ausgestellt werden.

Entsorgungsfachbetrieb

Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten

Wie prüfen und zertifizieren auf Grundlage der Entsorgungsfachbetriebeverordnung folgende abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten.

Sammeln von Abfällen

Bei der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit Sammeln wird unterschieden nach Holsystem und Bringsystem.

Beim Holsystem sammelt das Entsorgungsunternehmen gleichartige Abfälle an den Anfallstellen auf einer Tour ein. Die Abfälle werden in einem gemeinsamen Behältnis gesammelt.

Beispiele:

  • Sammlung von Siedlungsabfällen bei privaten Haushaltungen

  • Straßensammlung Schrott und Metalle

  • Papiersammlung

Beim Bringsystem bringt der Abfallerzeuger seinen Abfall an eine Sammelstelle und verbringt ihn in ein vorhandenes Sammelbehältnis.

Beispiel:

  • Wertstoffhof

Die abfallwirtschaftliche Tätigkeit Sammeln zeichnet sich dadurch aus, dass der Abfall nicht mehr direkt auf den Abfallerzeuger rückverfolgbar ist, da er Teil eines Gemisches ist, das von unterschiedlichen Abfallerzeugern stammt.

Befördern von Abfällen

Beim Befördern von Abfällen handelt es sich um einen Transportvorgang bei dem Abfälle von einem Ort zu einem anderen Ort verbracht werden. Dies kann auf der Straße, auf der Schiene oder auf den Wasserweg erfolgen. Beim Abfalltransport auf der Straße ist das Fahrzeug vorn und hinten mit einem A-Schild zu kennzeichnen.

 

Lagern von Abfällen

Die Lagerung von Abfällen kann in Behältnissen, Boxen, auf befestigter Fläche, überdacht, in einer Halle oder im Freien erfolgen. Entscheidend ist hierbei der von der zuständigen Behörde erlassene Genehmigungsbescheid.

Ein voller Abfallbehälter auf einem zugelassenen Fahrzeug oder Hänger stellt keine Lagerung dar.

Abfallwirtschaftliche Tätigkeiten
Historie

Entsorgungsfachbetrieb

Historie

Am 07.10.1996 trat das Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz in Kraft. Im Rahmen des untergesetzlichen Regelwerkes wurde eine neue Verordnung geschaffen. Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung. Ziel war es und ist es in der Entsorgungsbranche einen Standard zu schaffen.

Wesentliche Inhalte der Entsorgungsfachbetriebeverordnung:

 

  1. Es wurde die Prüfung zum Entsorgungsfachbetrieb eingeführt. Diese ist freiwillig. Ein zugelassener Sachverständiger prüft die Vorgaben aus der Entsorgungsfachbetriebeverordnung im Unternehmen. Bei erfolgreicher Prüfung wird das Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb durch die zugelassene Stelle (TÜO) ausgestellt.

  2. Das verantwortliche Personal des Entsorgungsfachbetriebs muss einen Grundlehrgang Fachkunde Entsorgungsfachbetrieb bei einem zugelassenen Schulungsveranstalter besuchen.

In der Folge muss das verantwortliche Personal des Entsorgungsfachbetriebs alle 2 Jahre (24 Monate) einen Fortbildungslehrgang Fachkunde Entsorgungsfachbetrieb bei einem zugelassenen Schulungsveranstalter besuchen

 

Im März 1997 wurde die erste erfolgreiche Prüfung zum Entsorgungsfachbetrieb in Deutschland durchgeführt und das erste Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb ausgestellt.

Entsorgungsfachbetrieb

Die Kompetenz der PZERT GmbH

Die PZERT GmbH ist seit dem Jahr 2007 zugelassene Technische Überwachung Organisation (TÜO) durch das Bundesland Sachsen.

Die PZERT GmbH hat damit die Zulassung und Kompetenz bundesweit Entsorgungsfachbetriebe prüfen zu dürfen und bei erfolgreich absolvierter Prüfung das Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb auszustellen.

Die ersten 5 Sachverständigen zur Prüfung des Entsorgungsfachbetriebs wurden im  Frühjahr 1997 offiziell zugelassen.

Dipl.-Ing. Klaus Suhm ist einer dieser 5 Sachverständigen und verfügt über eine Erfahrung von mehr als 2000 Prüfverfahren zum Entsorgungsfachbetrieb (Stand 01.01.2023).

Die PZERT GmbH verfügt aktuell über 9 zugelassene Sachverständige zur Prüfung des Entsorgungsfachbetriebs nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung.

Die Sachverständigen der PZERT GmbH werden ständig weitergebildet um sicherzustellen, dass eine qualitativ hochwertige Prüfung beim Kunden durchgeführt wird.

Kompetenz
ZertifikatMuster

Entsorgungsfachbetrieb

Zertifikat Muster

EfbV_Zertifikat.jpg
Pzert_back_1_edited.jpg

Kontaktieren Sie uns. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Jetzt Angebot anfordern!

bottom of page