Vorbehandlungsanlage
Ablauf der Prüfung
Der Betreiber einer Vorbehandlungsanlage hat jährlich innerhalb von zwei Monaten nach Jahresende eine Fremdkontrolle durch eine von der zuständigen Behörde bekannt gegebene Stelle nach §11 (1) durchführen zu lassen.
Für Entsorgungsfachbetriebe, die für die Behandlung von gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen oder bestimmmten Bau- und Abbruchabfällen zertifiziert sind erfolgt die Kontrolle nach den Vorgaben des §11 (3). Die Prüfung der Vorbehandlungsanlage im Rahmen der Entsorgungsfachbetriebeprüfung kann ganzjährig erfolgen.
Die Fremdkontrolle umfasst die Kontrolle der Einhaltung der Anforderungen aus der GewAbfV. Der Betreiber der Vorbehandlungsanlage hat die zuständige Behörde über die Ergebnisse der Fremdkontrolle zu unterrichten.
Betreiber von Vorbehandlungsanlagen haben:
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sicherzustellen, dass ihnen die Ergebnisse der Fremdkontrolle unverzüglich nach ihrer Erstellung mitgeteilt werden und
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die Ergebnisse der Fremdkontrolle unverzüglich der zuständigen Behörde zu übermitteln.
Vorbehandlungsanlage
Historie
Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) wurde auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) erlassen. Die GewAbfV regelt die Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie bestimmten Bau- und Abbruchabfällen.
Wer ist betroffen?
Betreiber von Vorbehandlungsanlagen, in denen diese Abfälle behandelt werden, sind von der GewAbfV betroffen. Die Verordnung richtet sich ebenso an Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie bestimmten Bau- und Abbruchabfällen.
Ziel der GewAbfV
Ziel der GewAbfV ist die schadlose und hochwertige Verwertung der von der Verordnung vorgeschriebenen Abfälle. Die GewAbfV bestimmt hauptsächlich die Anforderungen an die Getrennthaltung von Abfällen und an die Vorbehandlung von Gemischen einschließlich der Vorgabe einer dabei zu erreichenden Verwertungsquote und der durchzuführenden Kontrollen.
Vorbehandlungsanlage
Die Kompetenz der PZERT GmbH
Die PZERT GmbH ist seit dem Jahr 2017 zugelassene Stelle zur Prüfung von Vorbehandlungsanlagen nach Gewerbeabfallverordnung.
Die PZERT GmbH hat damit die Zulassung und Kompetenz bundesweit Vorbehandlungsanlagen nach Gewerbeabfallverordnung prüfen zu dürfen und bei erfolgreich absolvierter Prüfung eine Bestätigung auszustellen.
Die PZERT GmbH verfügt aktuell über 9 zugelassene Sachverständige zur Prüfung von Vorbehandlungsanlagen nach der Gewerbeabfallverordnung.
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Die PZERT führt Fremdkontrollen von Vorbehandlungsanlagen nach §11 (1) jährlich innerhalb von zwei Monaten nach Jahresende durch.
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Die PZERT führt im Rahmen der Entsorgungsfachbetriebeprüfung Fremdkontrollen von Vorbehandlungsanlagen nach §11 (3) ganzjährig durch.
Die PZERT GmbH stellt Bescheinigungen zur Getrenntsammlungsquote aus. Die PZERT GmbH ist der Marktführer in Deutschland bei der Ausstellung von Bescheinigungen zur Getrenntsammlungsquote seit dem Jahr 2018.