Nebenprodukt
Grundlagen
Die Europäische Abfallrahmenrichtlinie regelt die Abforderungen wann ein Stoff, Gegenstand oder ein Material als Nebenprodukt anzusehen ist. Deutschland hat die Europäische Abfallrahmenrichtlinie durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz in nationales Recht umgesetzt.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) regelt in §4 wann ein Nebenprodukt vorliegt.
§ 4 Nebenprodukte
(1) Fällt ein Stoff oder Gegenstand bei einem Herstellungsverfahren an, dessen hauptsächlicher Zweck nicht auf die Herstellung dieses Stoffes oder Gegenstandes gerichtet ist, ist er als Nebenprodukt und nicht als Abfall anzusehen, wenn:
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sichergestellt ist, dass der Stoff oder Gegenstand weiter verwendet wird,
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eine weitere, über ein normales industrielles Verfahren hinausgehende Vorbehandlung hierfür nicht erforderlich ist,
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der Stoff oder Gegenstand als integraler Bestandteil eines Herstellungsprozesses erzeugt wird und
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die weitere Verwendung rechtmäßig ist; dies ist der Fall, wenn der Stoff oder Gegenstand alle für seine jeweilige Verwendung anzuwendenden Produkt-, Umwelt- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt und insgesamt nicht zu schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt führt.
Sind die im §4 der Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgegebenen Anforderungen an einen Stoff, Gegenstand oder Material gegeben, handelt es sich um ein Nebenprodukt. Wir haben keinen Abfall.
Nebenprodukt
Zertifizierungen der PZERT
Grundsätzlich benötigt ein Unternehmen für die Deklaration eines Nebenproduktes keine Zertifizierung.
Die Europäische Abfallrahmenrichtlinie regelt die Anforderungen an ein Nebenprodukt. Deutschland hat dies mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in nationales Recht umgesetzt.
Die beteiligten Kreise akzeptieren in Deutschland in der Praxis die rechtlichen Vorgaben und die Umsetzung von Stoffen, Gegenständen und Materialien als Nebenprodukt nicht.
Bei Abnehmern herrscht Unwissenheit und Misstrauen.
Bei Behördenvertretern herrscht oft Unwissenheit und oft auch falsche Auslegung von europäischem und deutschem Recht.
Ein Unternehmen das ein Nebenprodukt hat, benötigt keine Genehmigung oder eine Zustimmung einer Behörde.
Das Unternehmen entscheidet selbst auf Grundlage Europarecht und Deutschem Recht wann es einen Stoff, Gegenstand, ein Material als Nebenprodukt ansieht. Der Stoff, Gegenstand, das Material ist dann kein Abfall und unterliegt somit auch nicht den Vorgaben aus dem Abfallrecht.
Die PZERT GmbH prüft mit ihren Sachverständigen deutschlandweit Nebenprodukte und schafft mit ihren Zertifikaten eine Akzeptanz gegenüber Abnehmern und Behördenvertretern.
Nebenprodukt
Ablauf der Zertifizierung
Schritt 1
Das Unternehmen nimmt mit der PZERT Kontakt auf. info@pzert.de. Das Unternehmen legt gegenüber der PZERT dar welchen Stoff, Gegenstand, Material es als Nebenprodukt ansieht.
Schritt2
Die PZERT erstellt ein Angebot für die Zertifizierung des Nebenprodukt.
Schritt 3
Bei Auftragserteilung erhält der Auftraggeber den Prüfbericht der PZERT für die Zertifizierung des Nebenprodukt. Der Auftraggeber erbringt alle im Prüfbericht geforderten Nachweise.
Schritt 4
Die PZERT GmbH erstellt mit ihren Sachverständigen ein Zertifikat für das Nebenprodukt und übergibt es mit dem Prüfbericht dem Auftraggeber.
Nebenprodukt
Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshof
Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshof zur Abfallentsorgung und dem Status Nebenprodukt
Am 17.11.2022 wurde vom Europäischen Gerichtshof ein Grundsatzurteil gefällt zur Entsorgung von Materialien in Unternehmen und Einrichtungen.
Fällt ein Stoff ein Stoff oder Gegenstand, im Rahmen eines Herstellungsverfahrens an, dessen Hauptziel nicht die Herstellung des betreffenden Stoffes oder Gegenstands ist, dann ist das kein Abfall, sondern wird als Nebenprodukt betrachtet.
Voraussetzung ist, dass vor der Entstehung dieser Reste bereits die Entscheidung getroffen wurde, dass die Reste nicht entledigt werden sollen, und dass die Anforderungen an ein Nebenprodukt vorliegen. Dies gilt unabhängig davon, ob in der Vergangenheit diese Reste entsorgt wurden und damit ein Entledigungswille vorlag. Mit dem Entledigungswillen waren diese Reste in der Vergangenheit Abfälle.
Nebenprodukt
Die Kompetenz der PZERT GmbH
Die PZERT GmbH verfügt über Prüfer die unterschiedliche Zulassungen haben:
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öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige mit unterschiedlichen Zulassungsbereichen
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Sachverständige für die Prüfung von Entsorgungsfachbetrieben
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Sachverständige für die Prüfung von Vorbehandlungsanlagen nach der Gewerbeabfallverordnung
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Leitende Auditoren mit Zulassung für die Prüfung von „Ende der Abfalleigenschaft“ (EOW) auf Grundlage der Europäischen Verordnungen
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Leitende Auditoren für die Prüfung von Qualitätsmanagementsystemen nach DIN EN ISO 9001
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Leitende Auditoren für die Prüfung von Umweltmanagementsystemen nach DIN EN ISO 14001
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Leitende Auditoren für die Prüfung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001/50003
Wir sind die Spezialisten im Umwelt- und Abfallbereich.