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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Zertifikat Muster

Ablauf der Prüfung

Die Kompetenz der PZERT GmbH

Grundlagen

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Grundlagen

Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten

(Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG)

Ausfertigungsdatum: 16.07.2021

§ 1  LkSG Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform, die:

  1. ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz im Inland haben und

  2. in der Regel mindestens 3000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen; ins Ausland entsandte Arbeitnehmer sind erfasst.

 

Abweichend von Satz 1 Nummer 1 ist dieses Gesetz auch anzuwenden auf Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform, die:

  1. eine Zweigniederlassung gemäß § 13d des Handelsgesetzbuchs im Inland haben und

  2. in der Regel mindestens 3000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen.

 

Ab dem 1. Januar 2024 betragen die in Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 Nummer 2 vorgesehenen Schwellenwerte jeweils 1000 Arbeitnehmer.

 

(2) Leiharbeitnehmer sind bei der Berechnung der Arbeitnehmerzahl (Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 Nummer 2) des Entleihunternehmens zu berücksichtigen, wenn die Einsatzdauer sechs Monate übersteigt.

 

(3) Innerhalb von verbundenen Unternehmen (§ 15 des Aktiengesetzes) sind die im Inland beschäftigten Arbeitnehmer sämtlicher konzernangehöriger Gesellschaften bei der Berechnung der Arbeitnehmerzahl (Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) der Obergesellschaft zu berücksichtigen; ins Ausland entsandte Arbeitnehmer sind erfasst.

Historie

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Historie

Die PZERT GmbH prüft mit ihren Auditoren seit dem Jahr 2024 deutschlandweit bei Unternehmen die Umsetzung der Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Sofern das Unternehmen alle Nachweise erbringen kann wird durch die PZERT GmbH ein Zertifikat ausgestellt.

 

Die PZERT GmbH prüft mit ihren Auditoren seit dem Jahr 2008 deutschlandweit den Internationaler Standard zur sozialen Verantwortung nach der SA 8000.

 

Der Standard SA 8000 deckt in weiten Teilen seit dem Jahr 2001 viele Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ab.

Kompetenz

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Die Kompetenz der PZERT GmbH

Die PZERT GmbH verfügt über Auditoren, die unterschiedliche Zulassungen haben:

  • Leitende Auditoren für die Prüfung der sozialen Verantwortung nach dem Standard SA 8000

  • Leitende Auditoren für die Prüfung von Qualitätsmanagementsystemen nach DIN EN ISO 9001

  • Leitende Auditoren für die Prüfung von Umweltmanagementsystemen nach DIN EN ISO 14001

  • Leitende Auditoren für die Prüfung von Arbeitssicherheitsmanagementsystemen nach DIN EN ISO 45001

  • Leitende Auditoren für die Prüfung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001/50003

  • Sachverständige mit unterschiedlichen Zulassungen und Befähigungen

  • Gutachter mit unterschiedlichen Zulassungen und Befähigungen

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