Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Grundlagen
Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten
(Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG)
Ausfertigungsdatum: 16.07.2021
Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) vom 22.07.2021.
§ 1 LkSG Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform, die:
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ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz im Inland haben und
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in der Regel mindestens 3000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen; ins Ausland entsandte Arbeitnehmer sind erfasst.
Abweichend von Satz 1 Nummer 1 ist dieses Gesetz auch anzuwenden auf Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform, die:
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eine Zweigniederlassung gemäß § 13d des Handelsgesetzbuchs im Inland haben und
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in der Regel mindestens 3000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen.
Ab dem 1. Januar 2024 betragen die in Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 Nummer 2 vorgesehenen Schwellenwerte jeweils 1000 Arbeitnehmer.
(2) Leiharbeitnehmer sind bei der Berechnung der Arbeitnehmerzahl (Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 Nummer 2) des Entleihunternehmens zu berücksichtigen, wenn die Einsatzdauer sechs Monate übersteigt.
(3) Innerhalb von verbundenen Unternehmen (§ 15 des Aktiengesetzes) sind die im Inland beschäftigten Arbeitnehmer sämtlicher konzernangehöriger Gesellschaften bei der Berechnung der Arbeitnehmerzahl (Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) der Obergesellschaft zu berücksichtigen; ins Ausland entsandte Arbeitnehmer sind erfasst.
Welche Pflichten ergeben sich für die Unternehmen aus dem Lieferkettengesetz?
Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen im Inland müssen bis zum Stichtag 31.12.2024 einen Bericht zum Lieferkettengesetz an die BAFA abgeben.
Die BAFA ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Ab wann und für wen gilt das Lieferkettengesetz?
Das Gesetz gilt seit 01.01.2023 für Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung sowie 3.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Inland, seit 01.01.2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Inland.
Dennoch ist das Gesetz ebenso für Unternehmen von Bedeutung, die nicht in den direkten Anwendungsbereich fallen. Denn diese können mittelbar betroffen sein, etwa als Zulieferer eines in der gesetzlichen Verantwortung stehenden Unternehmens. Unternehmen außerhalb des Anwendungsbereiches sind jedoch nicht Adressaten von Bußgeldern oder gesetzlichen Verpflichtungen.
Die vom Lieferkettengesetz betroffenen Unternehmen
1. Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen im Inland, die berichtspflichtig sind.
2. Unternehmen mit weniger als 1.000 Arbeitnehmer*innen im Inland, die unmittelbar einem anderen Unternehmen Dienste leistet oder Produkte zuliefert, das seinerseits den LkSG-Pflichten unterliegt.
Unmittelbar bedeutet, dass für die Lieferung von Dienstleistungen oder Produkten ein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Lieferanten und Empfänger besteht.
3. Unternehmen mit weniger als 1.000 Arbeitnehmer*innen im Inland, die mittelbar einem anderen Unternehmen Dienste leistet oder Produkte zuliefert, das seinerseits den LkSG-Pflichten unterliegt.
Mittelbar bedeutet, dass für die Lieferung von Dienstleistungen oder Produkten kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Lieferanten und Empfänger besteht
Was regelt das Gesetz?
Das Gesetz verpflichtet die unter den Anwendungsbereich fallenden Unternehmen, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Die Pflichten, die ein Unternehmen zu erfüllen hat, sind nach seinen Einflussmöglichkeiten abgestuft, konkret bezogen auf
den einen eigenen Geschäftsbereich,
das Handeln eines Vertragspartners (unmittelbar) und
das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer.
Welches Ziel verfolgt das Lieferkettengesetz?
Das Gesetz stärkt in globalen Lieferketten Menschenrechte und den Umweltschutz. Es verpflichtet Unternehmen in Deutschland zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. Diese Pflichten gelten für den eigenen Geschäftsbereich, für das Handeln eines Vertragspartners und das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer. Damit endet die Verantwortung der Unternehmen nicht länger am eigenen Werkstor, sondern besteht entlang der gesamten Lieferkette.
Zunächst müssen Unternehmen die Risiken in ihren Lieferketten ermitteln, bewerten und priorisieren. Aufbauend auf den Ergebnissen werden eine Grundsatzerklärung veröffentlicht und Maßnahmen ergriffen, um Verstöße gegen die Menschenrechte sowie Schädigungen der Umwelt zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz legt dar, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen notwendig sind. Zu den weiteren Pflichten gehören auch die Einrichtung von Beschwerdekanäle für die Menschen in den Lieferketten und die regelmäßige Berichterstattung über das Lieferkettenmanagement.
Davon profitieren die Menschen in den Lieferketten, Unternehmen und auch die Konsumenten. Denn sie erhalten durch das Gesetz Rechtssicherheit und eine verlässliche Handlungsgrundlage für ein nachhaltiges Lieferkettenmanagement mit resilienten Beschaffungswegen. Den Verbraucher*innen bringt das Lieferkettengesetz die Sicherheit, dass insbesondere große Unternehmen in Deutschland nun einen noch stärkeren Fokus auf faire Herstellung legen müssen.
Das Gesetz stärkt Menschenrechte und den Umweltschutz. Dazu zählen unter anderem:
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der Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung,
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der Schutz vor Landraub,
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der Arbeits- und Gesundheitsschutz,
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das Recht auf faire Löhne,
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das Recht, Gewerkschaften zu bilden,
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der Schutz vor umweltrechtlichen Verstößen.
Vor dem Hintergrund der Entwicklungen zur Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Richtlinie (EU) 2022/2464) wird das BAFA erstmalig zum Stichtag 1. Januar 2025 das Vorliegen der Berichte nach dem LkSG sowie deren Veröffentlichung prüfen. Auch wenn die Übermittlung eines Berichts an das BAFA und dessen Veröffentlichung nach dem LkSG bereits vor diesem Zeitpunkt fällig war, wird das BAFA die Überschreitung der Frist nicht sanktionieren, sofern der Bericht spätestens zum 31. Dezember 2024 beim BAFA vorliegt.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle setzt das Lieferkettengesetz seit dem 1. Januar 2023 in seiner neuen Außenstelle in Borna um. Für die Überwachung des Lieferkettenmanagements der Unternehmen ist die Behörde mit effektiven Durchsetzungsinstrumenten ausgestattet. So hat das BAFA weitgehende Kontrollbefugnisse. Es kann etwa Geschäftsräume betreten, Auskünfte verlangen und Unterlagen einsehen sowie Unternehmen auffordern, konkrete Handlungen zur Erfüllung ihrer Pflichten vorzunehmen und dies durch die Verhängung von Zwangsgeldern durchsetzen.
Quelle BAFA
Was bedeutet Lieferkette?
Die Lieferkette im Sinne des Gesetzes bezieht sich auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie umfasst alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte und zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, angefangen bei der Gewinnung der Rohstoffe bis hin zu der Lieferung an den Endkunden, und erfasst:
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das Handeln eines Unternehmens im eigenen Geschäftsbereich,
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das Handeln eines unmittelbaren Zulieferers und
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das Handeln eines mittelbaren Zulieferers.
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Dazu gehört auch die Inanspruchnahme von notwendigen Dienstleistungen, wie zum Beispiel der Transport oder die Zwischenlagerung von Waren.
Gilt das Gesetz entlang der gesamten Lieferkette?
Ja, neben dem eigenen Geschäftsbereich müssen auch Geschäftsbeziehungen und Produktionsweisen der unmittelbaren Zulieferer in den Blick genommen werden. Liegen einem Unternehmen tatsächliche Anhaltspunkte vor, die eine Verletzung einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht bei mittelbaren Zulieferern möglich erscheinen lassen, so hat es anlassbezogen auch dort tätig zu werden.
Dabei gilt das Prinzip der Angemessenheit: Von Unternehmen wird nur verlangt, was ihnen angesichts ihres individuellen Kontextes − etwa ihrer Größe, der Art ihrer Geschäftstätigkeit oder ihrer Nähe zum Zulieferer − möglich ist. Es wird von Unternehmen nicht verlangt, alle identifizierten menschenrechtlichen Herausforderungen gleichzeitig anzugehen, sondern dass sie sich zunächst auf die wesentlichen Risiken konzentrieren. Sollte es trotz aller (angemessenen) Bemühungen doch zu einer Menschenrechtsverletzung in der Lieferkette kommen, kann das Unternehmen nicht belangt werden.
Um die Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten zu unterstützen, entwickelte und veröffentlichte das BAFA Handreichungen.
Die Handreichungen stellt das BAFA auf seiner eigenen Webseite zum Lieferkettengesetz unter www.bafa.de/lieferketten bereit.
Link zum Berichtsfragebogen:
Die Lösung für eine nachhaltige Umsetzung
Ein Lösungsansatz, um nachhaltig die Anforderungen des Lieferkettengesetz und die daraus resultierenden Berichtspflichten an das BAFA als direkt betroffenes Unternehmen bzw. als unmittelbar oder mittelbar betroffenes Unternehmen zu erfüllen, ist die Einführung eines Lieferantenmanagementsystems mit den Anforderungen der DIN EN ISO 26000.
Die DIN EN ISO 26000 ist keine eigenständige Managementsystemnorm.
Die Anforderungen der DIN EN ISO 26000 lassen sich in ein vorhandenes Managementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder DIN EN ISO 14001 einfach integrieren.
Durch diese Integration wird daraus ein Lieferantenmanagementsystem, wie es das BAFA empfiehlt.
Die DIN EN ISO 26000 aus dem Jahr 2020 ist ein Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung.
Durch die Begutachtung des Lieferantenmanagementsystem durch eine unabhängige Prüfstelle kann das unmittelbar oder mittelbar betroffene Unternehmen gegenüber einem Unternehmen, das der BAFA Berichtserstattung unterliegt, die Erfüllung der Anforderungen aus dem Lieferkettengesetz nachweisen.
Die Prüfstelle erstellt zum Abschluss der Begutachtung einen Bericht mit der Auflistung des Verbesserungspotential und einer Auflistung der Abweichungen sowie eine Bestätigung zur DIN EN ISO 26000.
Seit dem Jahr 2024 müssen Unternehmen im Rahmen der Zertifizierung ihres Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 nachweisen, dass Nachhaltigkeit ein Teil der Unternehmenskultur ist.
Mit der Integration der DIN EN ISO 26000 in ein vorhandenes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 wird diese Anforderung erfüllt.
Über die PZERT GmbH (www.pzert.de) können sie die zusätzliche Begutachtung ihres Managementsystems (DIN 26000) zum Lieferkettengesetz durchführen lassen.
Lieferkettenmanagementsystem nach DIN EN ISO 26000
Organisationen befinden sich in verschiedenen Phasen des Verstehens und der Integration gesellschaftlicher Verantwortung. Diese Internationale Norm ist sowohl für die Anwendung durch jene Organisationen bestimmt, die gerade erst beginnen, sich mit ihrer gesellschaftlichen Verantwortung auseinanderzusetzen, als auch durch jene, die bereits mehr Erfahrung damit haben. Für den Einsteiger kann es hilfreich sein, diese Internationale Norm als eine Einführung in gesellschaftliche Verantwortung zu lesen und anzuwenden, während der erfahrene Anwender den Leitfaden nutzen kann, um bestehende Verfahren zu verbessern und gesellschaftliche Verantwortung noch weiter in die Organisation zu integrieren.
Die Prüfung nach DIN EN ISO 26000 ist ein wichtiger Schritt für Unternehmen, die ihre soziale Verantwortung ernst nehmen. Die Norm bietet eine umfassende Orientierungshilfe für die Umsetzung von Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung in der Geschäftstätigkeit. Eine erfolgreiche Prüfung nach dieser Norm kann dazu beitragen, das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern zu stärken und das Image des Unternehmens zu verbessern.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Ablauf der Prüfung nach DIN EN ISO 26000:2020
Die DIN EN ISO 26000 ist keine eigenständige Managementsystemnorm.
Die Anforderungen der DIN EN ISO 26000 lassen sich in ein vorhandenes Managementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder DIN EN ISO 14001 einfach integrieren.
Ablauf der Prüfung nach DIN EN ISO 26000
Voraussetzung für die Durchführung einer Prüfung nach DIN EN ISO 26000 ist, dass ein funktionierendes Managementsystem im Unternehmen vorhanden ist.
Schritt 1
Das Unternehmen hat der PZERT GmbH den Auftrag zur Prüfung nach DIN EN ISO 26000 erteilt.
Schritt 2
Die PZERT GmbH teilt dem Unternehmen die Daten für die Nutzung des PZERT-Portal mit, damit ein gesicherter Datenaustausch stattfinden kann.
Schritt 3
Die PZERT GmbH stellt dem Unternehmen über das PZERT-Portal den Prüfbericht zur Verfügung.
Schritt 4
Das Unternehmen bearbeitet die einzelnen Fragestellungen zum Prüfbericht und trägt die Nachweise ein.
Es gibt Fragen für das Unternehmen, die das Unternehmen erfüllt (1). Diese kennzeichnet das Unternehmen entsprechend im Prüfbericht (1).
Es gibt Fragen für das Unternehmen, die nicht zutreffen (nz). Diese kennzeichnet das Unternehmen entsprechend im Prüfbericht.
Es gibt Fragen für das Unternehmen, zu denen das Unternehmen die Anforderungen aktuell nicht erfüllt (A). Diese kennzeichnet das Unternehmen entsprechend im Prüfbericht und erstellt dazu eine Beschreibung der Abweichung (A) sowie die geplante Korrekturmaßnahme.
Es gibt Fragen für das Unternehmen, die das Unternehmen erfüllt und zu denen es Verbesserungspotential gibt (2). Diese kennzeichnet das Unternehmen entsprechend im Prüfbericht und erstellt dazu eine Beschreibung des Verbesserungspotential (2).
Schritt 5
Das Unternehmen stellt den bearbeiteten Prüfbericht mit den notwendigen Nachweisen in das PZERT-Portal.
Der/die Prüfer/in bereitet sich durch Sichtung des ausgefüllten Prüfbericht auf die Prüfung vor.
Schritt 6
Kontrolle durch den/die Prüfer/in.
Variante1
Der/die Prüfer/in prüft im Rahmen der Prüfung des Managementsystems die Anforderungen zur DIN EN ISO 26000 in Kombination mit ab.
Variante 2
Alternativ kann die Prüfung zur DIN EN ISO 26000 auch getrennt vom Prüfungstermin des Managementsystems erfolgen.
Hierbei ist es nicht erforderlich, dass der/die Prüfer/in vor Ort in das Unternehmen kommt. Die Prüfung kann durch ein Web-Meeting (Teams o.ä.) erfolgen.
Schritt 7
Der/die Prüfer/in erstellt mit dem Unternehmen die Liste zum Verbesserungspotential sowie die Liste der Abweichungen mit der Beschreibung der Abweichung sowie der geplanten Korrekturmaßnahme.
Schritt 8
Das Unternehmen erhält von der PZERT eine Bestätigung (Urkunde) mit Anhang.
Der Anhang besteht aus der Liste zum Verbesserungspotential sowie der Liste der Abweichungen mit der Beschreibung der Abweichung sowie der geplanten Korrekturmaßnahme.
Der Anhang ist auf einer getrennten Seite dargestellt.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Historie
Die PZERT GmbH prüft mit ihren Auditoren seit dem Jahr 2024 deutschlandweit bei Unternehmen die Umsetzung der Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Sofern das Unternehmen alle Nachweise erbringen kann wird durch die PZERT GmbH eine Bestätigung ausgestellt.
Die PZERT GmbH prüft mit ihren Auditoren seit dem Jahr 2008 deutschlandweit den Internationalen Standard zur sozialen Verantwortung nach der SA 8000.
Der Standard SA 8000 deckt in weiten Teilen seit dem Jahr 2001 viele Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ab.
Die PZERT GmbH prüft mit ihren Auditoren seit dem Jahr 2024 deutschlandweit Unternehmen nach der DIN EN ISO 26000, sofern das Unternehmen bereits ein funktionierendes Managementsystem betreibt.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Die Kompetenz der PZERT GmbH
Die PZERT GmbH verfügt über Auditoren, die unterschiedliche Zulassungen haben:
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Leitende Auditoren für die Prüfung des Lieferkettenmanagementsystem nach DIN EN ISO 26000
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Leitende Auditoren für die Prüfung der sozialen Verantwortung nach dem Standard SA 8000
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Leitende Auditoren für die Prüfung von Qualitätsmanagementsystemen nach DIN EN ISO 9001
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Leitende Auditoren für die Prüfung von Umweltmanagementsystemen nach DIN EN ISO 14001
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Leitende Auditoren für die Prüfung von Arbeitssicherheitsmanagementsystemen nach DIN EN ISO 45001
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Leitende Auditoren für die Prüfung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001/50003
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Sachverständige mit unterschiedlichen Zulassungen und Befähigungen
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Gutachter mit unterschiedlichen Zulassungen und Befähigungen