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Historie
Rücknahmestelle nach 17a ElektroG
Historie
Die PZERT GmbH prüft seit Inkrafttreten des ElektroG III Rücknahmestellen nach §17a ElektroG.
Erstbehandlungsanlagen können Rücknahmestellen einrichten. Diese Rücknahmestellen verfügen über die erforderliche Genehmigung und nehmen im Auftrag der Erstbehandlungsanlage Elektro- und Elektronikgeräte zurück.
Zwischen der Erstbehandlungsanlage und der Rücknahmestelle muss eine entsprechende Vereinbarung vorliegen.
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