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ElektroG

Erstbehandlungsanlage nach ElektroG

Erstbehandlungsanlage zur Wiederverwendung

Zertifikat Muster

Erstbehandlungsanlage zur selektiven Behandlung

Die Kompetenz der PZERT GmbH

Erstbehandlungsanlage zur Wiederverwendung

Erstbehandlungsanlage nach ElektroG

Erstbehandlungsanlage zur Wiederverwendung

Die PZERT GmbH führt mit ihren öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen deutschlandweit Prüfungen nach dem ElektroG durch.

Erstbehandlungsanlage nach ElektroG

Erstbehandlungsanlage zur selektiven Behandlung

Die PZERT GmbH führt mit ihren öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen deutschlandweit Prüfungen nach dem ElektroG durch.

Erstbehandlungsanlage zur selektiven Behandlung
Historie

Erstbehandlungsanlage nach ElektroG

Historie

Die Erstbehandlung von Elektro- und Elektronikgeräten ist in Deutschland seit Mai 2005 im ElektroG geregelt.

 

Das ElektroG unterscheidet zwei Erstbehandlungsanlagen:

  1. Erstbehandlungsanlage zur Wiederverwendung.

  2. Erstbehandlungsanlage zur selektiven Behandlung.

Erstbehandlungsanlage nach ElektroG

Die Kompetenz der PZERT GmbH

Die PZERT GmbH verfügt über zugelassene Sachverständigen zur Prüfung von

  • Erstbehandlungsanlagen zur Wiederverwendung

  • Erstbehandlungsanlagen zur selektiven Behandlung

  • Rücknahmestellen nach §17a ElektroG

 

Die PZERT GmbH hat damit die Zulassung und Kompetenz Europaweit Anlagen nach dem ElektroG zu prüfen und bei erfolgreich absolvierter Prüfung ein Zertifikat auszustellen.

Kompetenz
Zertifikat Muster

Erstbehandlungsanlage nach ElektroG

Zertifikat Muster

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Musterzertifikat:

Erstbehandlungsanlage

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