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Historie
Erstbehandlungsanlage nach ElektroG
Historie
Die Erstbehandlung von Elektro- und Elektronikgeräten ist in Deutschland seit Mai 2005 im ElektroG geregelt.
Das ElektroG unterscheidet zwei Erstbehandlungsanlagen:
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Erstbehandlungsanlage zur Wiederverwendung.
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Erstbehandlungsanlage zur selektiven Behandlung.
Erstbehandlungsanlage nach ElektroG
Die Kompetenz der PZERT GmbH
Die PZERT GmbH verfügt über zugelassene Sachverständigen zur Prüfung von
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Erstbehandlungsanlagen zur Wiederverwendung
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Erstbehandlungsanlagen zur selektiven Behandlung
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Rücknahmestellen nach §17a ElektroG
Die PZERT GmbH hat damit die Zulassung und Kompetenz Europaweit Anlagen nach dem ElektroG zu prüfen und bei erfolgreich absolvierter Prüfung ein Zertifikat auszustellen.
Kompetenz
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